Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese
Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.
Was ich euch anbiete (Kassenleistungen)
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Schwangerenberatung und -betreuung
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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden/ Massagen
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Hilfe und Beratung bei Beckenendlage
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Geburtsvorbereitungskurse in Frankfurt Sachsenhausen
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Geburtsvorbereitungskurse in Mainz
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Rückbildungskurse Online
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Rückbildungskurse (in Mainz) Präsenz/Hybrid
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Geburtsvorbereitung bei Schwangerschaftsbeschwerden als Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung
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Wochenbettbetreuung (Hausbesuche )
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Wochenbettambulanz (in der Praxis)/Massagen der Mama bei Beschwerden
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Babypflege
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Beratung bei Stillschwierigkeiten/ Förderung des Bondings und der Stillbeziehung